- Artikel drucken Artikel drucken
- Fehler melden Fehler melden
Der Pfarreienrat besteht aus Delegierten aller Pfarreien in einer Pfarreiengemeinschaft, bestimmt vom jeweiligen Pfarrgemeinderat. Er berät und beschließt zusammen mit dem leitenden Pfarrer und dem Team der Hauptamtlichen der Pfarreiengemeinschaft über alle pastoralen Fragen.
1. Vorsitzende:
Katja von Bünau
2. Vorsitzende:
Hildegard Giese
weitere Mitglieder:
Stefan Hippchen
Marianne Persch
Ulrike Wille
Sandra Ziegler
Hauptamtliche Mitglieder:
Dekan Pfr. Achim Thieser (Pfarrer)
Anja Bauerfeld (Gemeindereferentin)
Anne Haan (Gemeindereferentin)
Markus Kron (Diakon m.Z.)
Hugo Naumann (Diakon m.Z.)
Der Kirchengemeindeverband setzt sich aus Delegierten der Verwaltungsräte zusammen. Er ist zuständig für die Finanz-, Vermögens- und Personalangelegenheiten auf Ebene der Pfarreiengemeinschaft. Vorsitzender ist der leitende Pfarrer.
1. Vorsitzender:
Dekan Pfr. Achim Thieser (Pfarrer)
2. Vorsitzender:
Matthias Hoffmann
weitere Mitglieder:
Wolfgang Braun
Gerhard Geib
Stefan Hippchen
Frank Klein
n.n.
Der Pfarrgemeinderat wird von den Mitgliedern einer Pfarrei ab 16 Jahren gewählt.
Er entscheidet mit darüber, welche pastoralen Schwerpunkte vor Ort gesetzt werden – und auch, wofür Geld verwendet wird. Pfarrer, Hauptamtliche und Ratsmitglieder sind aufeinander angewiesen. Nur in einem guten Miteinander können sich lebendige Gemeinden entfalten. „Pfarrgemeinderäte sind Ausdruck der gemeinsamen Verantwortung des Volkes Gottes, den Glauben zu gestalten“, hat Bischof Stephan Ackermann es einmal formuliert.
1. Vorsitzende:
Katja von Bünau
2. Vorsitzender:
Stefan Hippchen
weitere Mitglieder:
Therese Groß
Stefan Hippchen
Jürgen Klein
Marianne Persch
Birgit Schmitt
Stefan Thewes
Katharina Wille
Ulrike Wille
Hauptamtliche Mitglieder:
Dekan Pfr. Achim Thieser (Pfarrer)
Anja Bauerfeld (Gemeindereferentin)
Anne Haan (Gemeindereferentin)
Der Pfarrgemeinderat wird von den Mitgliedern einer Pfarrei ab 16 Jahren gewählt.
Er entscheidet mit darüber, welche pastoralen Schwerpunkte vor Ort gesetzt werden – und auch, wofür Geld verwendet wird. Pfarrer, Hauptamtliche und Ratsmitglieder sind aufeinander angewiesen. Nur in einem guten Miteinander können sich lebendige Gemeinden entfalten. „Pfarrgemeinderäte sind Ausdruck der gemeinsamen Verantwortung des Volkes Gottes, den Glauben zu gestalten“, hat Bischof Stephan Ackermann es einmal formuliert.
1. Vorsitzende:
Hildegard Giese
2. Vorsitzende:
Circe Meiser
weitere Mitglieder:
Gisela Busse
Bärbel Jungmann
Yorick Meiser
n.n.
Sandra Ziegler
Hauptamtliche Mitglieder:
Dekan Pfr. Achim Thieser (Pfarrer)
Anja Bauerfeld (Gemeindereferentin)
Anne Haan (Gemeindereferentin)
Der Verwaltungsrat verwaltet das kirchliche Vermögen in der Kirchengemeinde. Er vertritt die Kirchengemeinde und das Vermögen. Zu seinen Aufgaben gehören zum Beispiel:
(Ausführliche Darstellung siehe KVVG)
Vorsitzender des Verwaltungsrates ist der Pfarrer. Er kann auf Antrag von diesem Amt vom Bischöflichen Generalvikar entpflichtet werden und ein ehrenamtliches Mitglied des Verwaltungsrates wird mit dem Vorsitz beauftragt.
1. Vorsitzende:
Dekan Pfr. Achim Thieser (Pfarrer)
2. Vorsitzende:
Wolfgang Braun
weitere Mitglieder:
Gerhard Geib
n.n.
Stefan Hippchen
n.n.
Gregor Wille
n.n.
n.n.
Der Verwaltungsrat verwaltet das kirchliche Vermögen in der Kirchengemeinde. Er vertritt die Kirchengemeinde und das Vermögen. Zu seinen Aufgaben gehören zum Beispiel:
(Ausführliche Darstellung siehe KVVG)
Vorsitzender des Verwaltungsrates ist der Pfarrer. Er kann auf Antrag von diesem Amt vom Bischöflichen Generalvikar entpflichtet werden und ein ehrenamtliches Mitglied des Verwaltungsrates wird mit dem Vorsitz beauftragt.
Vorsitz:
Dekan Pfr. Achim Thieser (Pfarrer)
Vorsitzende:
Marliese Kern
Matthias Hoffmann
weitere Mitglieder:
Jürgen Graus
Frank Klein
Bernadette Schorr
Roland Pesch